Zu einer kurzen Ratssitzung kommt der Schkeuditzer Stadtrat am kommenden Dienstag zusammen - im Wesentlichen um die Ausschüsse des Stadtrates zu vervollständigen. Neben den bisher schon benannten neun Ausschussmitgliedern, bestimmt der Stadtrat jeweils sechs Bürgerinnen und Bürger zu sachkundigen Einwohnern im Technischen Ausschuss und im Stadtentwicklungsausschuss.
Tagesordnung:
- Eröffnung
- Beratung und Beschlussfassung von Beschlussvorlagen
- Verkauf des Flurstücks 104, Flur 16 in der Gemarkung Schkeuditz
- Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Technischen Ausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Technischen Ausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Technischen Ausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Technischen Ausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Technischen Ausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Technischen Ausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Stadtentwicklungsausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Stadtentwicklungsausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Stadtentwicklungsausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Stadtentwicklungsausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Stadtentwicklungsausschuss
- Berufung sachkundiger Einwohner nach § 44 Abs. 2 SächsGemO als beratende Mitglieder in den Stadtentwicklungsausschuss
- Anfragen und Erklärungen der Fraktionen
- Bürgerfragestunde
Im Anschluss folgt ein nichtöffentlicher Teil.