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Die SPD in Schkeuditz

Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz

Die kommunalpolitische Basis ist uns wichtig: Im Stadtrat wird Sachpolitik gemacht, Fraktionsdisziplin und Parteiengezänk sind meist Fremdworte. Das macht Politik nicht unbedingt durchschaubarer, aber in jedem Fall ehrlicher. Kommunalpolitik ist nicht das Kellergeschoss der Demokratie. Das Engagement lohnt sich!

Der Stadtrat als Haupt- und Kontrollorgan

Der Stadtrat und der Oberbürgermeister sind die Organe der Stadt. Der Stadtrat als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger ist dabei das Hauptorgan. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat ist das Kontrollorgan. Das Kommunalparlament überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz besteht aus 22 gewählten Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Die Stadträte verteilen sich auf fünf Fraktionen, die SPD-Fraktion umfasst zwei Mitglieder. Unter den 22 Stadträten sind nur sechs Frauen.

Rechtliche Grundlagen

Ohne die in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte kommunale Selbstverwaltung wäre die Arbeit eines Stadtrates sinnfrei. Generell ist die Stadtratsarbeit kein rechtsfreier Raum. Die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) bildet den Rahmen für die ehrenamtliche Arbeit. Daneben existieren die Hauptsatzung der Stadt Schkeuditz und die Geschäftsordnung des Stadtrates und der Ausschüsse.

Plenum und Ausschusssitzungen

Die Stadtratssitzungen finden in der Regel einmal pro Monat im historischen aber akustisch wenig brauchbaren Ratssaal statt. Der Großteil der Sitzungen ist öffentlich, ein kleiner Teil nichtöffentlich. Der Stadtrat hat drei ständige Ausschüsse mit je acht Mitgliedern, zwei davon mit beschließender Funktion, einer mit beratender:

  • Verwaltungsausschuss - beschließend
  • Technischer Ausschuss - beschließend
  • Stadtentwicklungsausschuss - beratend

Der Stadtentwicklungsausschuss als beratender Ausschuss kommt gem. § 43 Abs. 2 SächsGemO in nichtöffentlicher Sitzung zusammen. Zu den gewählten Stadträten kommen wie beim Technischen Ausschuss auch jeweils sechs sachkundige Einwohner, die die Fraktionen aus der Mitte der Bevölkerung heraus ernannt haben.

Aufwandsentschädigung für Stadträte

Zu aller erst ist Stadtrat sein ein Ehrenamt. Für den unweigerlich vorhandenen Aufwand bekommen die gewählten Schkeuditzerinnen und Schkeuditzer eine Entschädigung gemäß geltender Entschädigungssatzung:

  • monatlicher Grundbetrag: 20,00 Euro
  • Sitzungsgeld je Ratssitzung: 25,00 Euro
  • Sitzungsgeld je Ausschusssitzung: 20,00 Euro

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