Erstmals öffentlich wird Landrat Michael Czupalla (CDU) im März vor dem Stadtrat zur beabsichtigten Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern informieren. Auf Wunsch des Landrates findet die Information in öffentlicher Sitzung statt. Darüber hinaus befasst sich der Stadtrat mit zahlreichen Beschluss- und Informationsvorlagen, beispielsweise zur Neuordnung des Straßenbeleuchtungswesens. Hier wird die bisher in der Stadtverwaltung angesiedelte Verantwortung richtigerweise an die Stadtwerke Schkeuditz rückübertragen.
Tagesordnung:
- Eröffnung
- Bericht des Landratsamtes über die Situation der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Landkreis Nordsachsen u.a. auch in der Stadt Schkeuditz
- Information der Telekom zum Rückkbau von Telefonzellen in der Stadt Schkeuditz im Rahmen einer Strukturanpassung
- Bestätigung der Niederschriften vom 12.12.2013, 19.12.2013 und 22.01.2014
- Beratung und Beschlussfassung von Beschlussvorlagen
- Belegungsrichtlinie für die außerschulische Nutzung städtischer Sportstätten
- Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Schkeuditz (EntgeltO)
- Straßenbeleuchtung
- Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord" der Großen Kreisstadt Schkeuditz
- Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB über die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord" der Großen Kreisstadt Schkeuditz
- Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Straßenbeleuchtung
- Zur Kenntnisnahme von Informationsvorlagen
- Grundstücksübertragung Ringstraße 10, 04435 Schkeuditz
- Spenden, Schenkungen und ähnliche Aufwendungen - Änderung der Regelung zu Einwerbung und Annahme durch die Stadt Schkeuditz
- Sponsoring 2013 an die Große Kreisstadt Schkeuditz
- Abschluss der überörtlichen Prüfung Prüfungszeitraum 2006 bis 2010, Querschnittsprüfung Stadtwerke
- Ausführungen des Oberbürgermeisters
- Anfragung und Erklärungen der Fraktionen
- Bürgerfragestunde
Im Anschluss folgt ein nichtöffentlicher Teil.