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Katastrophenschutz / Zuständigkeiten in Nordsachsen

Veröffentlicht am 08.01.2026 in Allgemein

Zuständigkeit:

Der Landkreis ist die Untere Katastrophenschutzbehörde und übernimmt

im Ernstfall die Einsatzleitung.

Die Gemeinden sind für die lokale Gefahrenabwehr und ihren Eigenschutz

zuständig - auch für die genannten Szenarien.

Pläne:

Es gibt Pläne für Strom und Wasser beim Landkreis. Was die Pläne der nordsächsischen Kommunen im Einzelnen angeht, gibt es keine Meldepflichten an den Landkreis.

Da es sich um kritische Infrastruktur handelt, sind unsere Pläne vertraulich (Verschlusssache - niedrigste Geheimhaltungsstufe) und nicht öffentlich einsehbar.

Versorgung:

Die Systeme sind so gesichert, dass die Trinkwasserversorgung als letztes ausfällt.

Zudem unterhält der Landkreis eigene Treibstofflager, um einsatzfähig zu bleiben.

Infos:

Für Bürgerhinweise verweise ich auf die offiziellen Broschüren des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz).

https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html

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