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Landrat-Vertrauer als Stadtrat: Landesdirektion sieht keine Hinderungsgründe

Veröffentlicht am 17.05.2013 in Fraktion

Die Landesdirektion Sachsen hat für den in die CDU-Ratsfraktion nachgerückten Rayk Bergner keine Hinderungsgründe feststellen können. Das ist das Ergebnis einer zweimonatigen Prüfung der Behörde, die SPD-Fraktionschef Jens Kabisch im Mai-Stadtrat vorstellte. Die SPD-Fraktion hatte bereits im Februar beantragt, die Verpflichtung von Rayk Bergner als Stadtrat von der Tagesordnung abzusetzen und eventuell vorliegende Hinderungsgründe aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Vorfeld umfassend und unabhängig prüfen zu lassen.

Seinerzeit bezogen sich die Sozialdemokraten auf § 32 Abs. 1 Nr. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) - der einzige Paragraf, der zumindest ein Indiz für eine dauerhafte Befangenheit des Nachrückers liefert. Demgemäß können leitende Beamte und Angestellte der Rechtsaufsichtsbehörde sowie die mit Angelegenheiten der Rechtsaufsicht befassten Beamte und Angestellte der Rechtsaufsichtsbehörde ein Mandat als Gemeinderat nicht antreten. Rayk Bergner ist Pressesprecher des Landratsamtes Nordsachsen und Leiter der Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - und damit direkt Landrat Michael Czupalla (ebenfalls CDU) unterstellt. "Mit der Regelung soll eine mögliche Interessenkollision vermieden werden, die die Objektivität der Entscheidungen im Gemeinderat zumindest erschweren würde", schreibt die Landesdirektion mit Schreiben vom 12. April - Dinge, die die SPD-Fraktion nach wie vor in Bezug auf Herrn Bergner als erfüllt ansieht.

Die Mittelbehörde, die als Rechtsaufsicht der Landkreise und kreisfreien Städte agiert, stuft den CDU-Nachrücker "nicht als leitenden Angestellten im kommunalrechtliche Sinne ein" ein und sieht den Tatbestand des § 32 Abs. 1 Nr. 5 SächsGemO vorliegend nicht erfüllt. Dabei stellt die Behörde mit Sitz in Leipzig auf die Herrn Bergner fehlenden Entscheidungskompetenzen ab, "um wesentlichen Einfluss auf tragende Entscheidungen des Landratsamtes Nordsachsen zu haben". Er sei nicht mit Führungsaufgaben befasst. Weiter schreibt das Referat Kommunalwesen: "Als Pressesprecher steht Herr Bergner in einem ständigen Abstimmungsprozess mit dem Landrat und den Fachämtern" und "vertritt nach außen die Interessen des Landkreises Nordsachsen" - aus Sicht der SPD zwei Gründe, die per se für eine Befangenheit sprechen würden.

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